Nach den Beschlüssen der Bayerischen Staatsregierung gilt ab Montag, 10. Mai 2021 Folgendes für den Unterricht an Grundschulen:
- Inzidenz über 165: 1. – 3. Klasse Distanzunterricht, 4. Klasse Wechselunterricht
- Inzidenz von 50 bis 165: 1. – 4. Klasse Wechselunterricht
- Inzidenz unter 50: 1. – 4. Klasse Präsenzunterricht
In welcher Form der Unterricht stattfindet, entscheiden jeweils die 7-Tage-Inzidenzwerte der vorangegangenen Tage.
Weiterhin gilt:
- Schülerinnen und Schüler dürfen nur dann am Präsenzunterricht bzw. an den Präsenztagen des Wechselunterrichts teilnehmen, wenn sie einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben.
- Ein negatives Testergebnis kann erbracht werden durch einen in der Schule unter Aufsicht durchgeführten Schnelltest oder durch einen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest, der außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 sind die Ergebnisse der Tests maximal 24 Stunden gültig. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus.
- Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulhaus besteht weiterhin Maskenpflicht.